Recyclingfähigkeit wichtiger als Plastikverzicht – neuer „Mindeststandard“ fordert Recyclingnachweis für Papierverbunde
Bad Homburg, 06. September 2022 – Im Zuge der Plastikvermeidung
sind papierbasierte Verbundverpackungen derzeit stark nachgefragt.
Deren allerdings oftmals mangelhafte Recyclingfähigkeit rief nun die
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf den Plan. Laut dem
aktualisierten “Mindeststandard für die Bemessung der
Recyclingfähigkeit“, der am 1. September 2022 im Einvernehmen mit
dem Umweltbundesamt veröffentlicht wurde, kann die
Recyclingfähigkeit solcher Verbunde nicht mehr einfach unterstellt
werden. Ab sofort ist hierfür im Regelfall ein entsprechender Nachweis
erforderlich.
Experten aus Industrie, Politik und Wissenschaft beobachten schon
länger kritisch den Trend zur Substitution von reinen
Kunststoffverpackungen durch Papier-Verbunde – also Verpackungen
aus einem Materialmix aus Papier und Kunststoff. Nicht selten werden
diese mit „weniger Plastik“ beworben und dem Verbraucher damit eine
besondere Umweltfreundlichkeit suggeriert. Vor allem bei
Serviceverpackungen und höherpreisigen Lebensmitteln sowie Bio-
Artikeln ist dieser Trend häufiger zu beobachten.
Eine Marktstudie der GVM Gesellschaft für
Verpackungsmarktforschung im Auftrag der IK hatte bereits im April
2021 bestätigt, dass Papierverbunde Probleme beim Recycling
bereiten. Bislang galt jedoch zumindest der Faseranteil der
Verpackung, welcher meist bei über 70 Prozent liegt, unhinterfragt als
recyclingfähig. Die Studie konstatierte jedoch, dass das faktische
Recycling des Faseranteils massiv hinterherhinke und der steigende
Anteil an Verbunden zunehmend Probleme beim Altpapier-Recycling
bereite. Für die übrigbleibende Kunststoffbeschichtung bleibt aufgrund
der starken Restanhaftungen von Papierfasern nur der Weg der
energetischen Verwertung.