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airpop® wird erfolgreich recycelt

Für Verunsicherung sorgt die Ende November 2018 von der Zentralen Stelle Verpackungsregister veröffentlichte „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“. Hier wird EPS von den sogenannten Gutmaterialien ausgeschlossen und gilt damit nach Definition der Zentralen Stelle als nicht recyclingfähig. Die Einstufung als nicht-recyclingfähig bedeutet in der Praxis eine Abwertung des Verpackungsmaterials. Dass ein Recycling von von EPS problemlos funktioniert, beweist die gewerbliche Sammlung bereits heute. Rund 80 Prozent der im Markt befindlichen airpop-Menge gehen heute gar nicht aus den Privathaushalten in den Gelben Sack. Der Großteil wird bei den Herstellern in den Haupteinsatzgebieten Weiße Ware sowie Möbel gesammelt und an spezialisierte Recycler weitergegeben.   Mehr unter:  Newsrroom Kunststoffverpackungen  

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